Deutschland & die elektronische Rechnungsstellung

Die E-Rechnung im Aufwind

Auch dank gesetzlicher Verpflichtung nimmt das Thema elektronische Rechnungsstellung in Deutschland immer mehr Fahrt auf. Seit dem 27. November 2020 müssen alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes im elektronischen Format erfolgen. Auf Länderebene müssen öffentliche Auftraggeber seit April 2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können - in manchen Bundesländern wird die E-Rechnung sogar Pflicht! Das Ende der Entwicklung ist damit noch nicht erreicht: Es ist davon auszugehen, dass die Verpflichtung zur E-Rechnung in Zukunft auch auf den B2B-Bereich ausgeweitet wird, wie es beispielsweise bereits in Italien der Fall ist.

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Übersicht zu den Verpflichtungen im B2G-Bereich

Fristen und Pflichten auf Bund- und Länderebene

Rechnungen an öffentliche Auftraggeber versenden

Die elektronischen Rechnungen und deren Einreichung müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auf Bundes- und Länderebene gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede. Grundsätzlich müssen die E-Rechnungen bestimmte Anforderungen erfüllen, um anerkannt zu werden. Dazu werden bestimmte Formate genutzt, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In Deutschland sind das die XRechnung und ZUGFeRD. Damit die Rechnung ihren Empfänger findet, muss eine sogenannte Leitwege-ID enthalten sein.

Bundesebene

Der Bund stellt zwei Plattformen zur Verfügung, an die die elektronischen Rechnungen gesendet werden müssen (ZRE und OZG-RE). Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechnungen einzureichen. Eine Möglichkeit ist die Einreichung über PEPPOL, einem Netzwerk für den Rechnungsdatenaustausch in Europa und Asien. 

Länderebene

Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Übertragungsverfahren es zulässt.Die meisten Bundesländer lassen die Einreichung über PEPPOL zu.

Blog-Themenseite zur E-Rechnung in Deutschland

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Eskers Lösung für die elektronische Rechnung nach gesetzlichen Anforderungen

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