Elektronische Rechnung | E-Invoicing
Sind Sie auf der Suche nach einer globalen Lösung für das E-Invoicing?
Das "E" in E-Invoicing steht für einfach
E-Invoicing bietet für jedes Unternehmen erhebliche Vorteile. Aber es gibt viele Hürden, die ihrem Erfolg im Wege stehen - vor allem, wenn es sich um eine globale Herausforderung handelt. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und einer soliden weltweiten Infrastruktur bietet Esker Ihrem Unternehmen genau das, was es braucht, um den Umstieg auf E-Invoicing und die Nutzung der E-Rechnung erfolgreich zu gestalten.
- Niedrigere Kosten, schnellere Zahlungen durch E-Invoicing
- Kompatibilität mit jedem ERP-System
- Flexibilität mit Kunden und Lieferanten
- Globale Konformität für das E-Invoicing in über 60 Ländern
100 % Compliance mit allen
Anforderungen an die E-Rechnung
Da viele Regierungen und große Unternehmen E-Invoicing vorschreiben, müssen sich Unternehmen anpassen, wenn sie bezahlt werden wollen. Esker unterstützt Sie bei der Einhaltung globaler E-Invoicing-Richtlinien, unabhängig davon, für welche Technologie Sie sich entscheiden:
E-Signaturen
Durch seine Sovos-Partnerschaft wendet Esker die entsprechenden elektronischen Signaturen, Zeitstempel und Verifizierungen in über 60 Ländern an, was die Einführung strukturierter E-Rechnungen erleichtert.
BCAT
Vom Eingang und der Buchung bis hin zum Versand und der elektronischen Archivierung behalten die Prüfpfad- und Berichtsfunktionen von Esker den Überblick über alle Kundenaufträge.
EDI
Esker bietet Datenformatierung im entsprechenden Format (XML, EDIFACT, ANSI usw.), gesicherten elektronischen Austausch über jeden Kommunikationstransport (AS2, VPN, SFTP usw.) und Interoperabilität mit jeder Plattform.
Archivierung
In voller Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie und dem Sarbanes-Oxley Act schützt die elektronische Archivierungslösung von Esker alle Rechnungen über eine separate, sichere Infrastruktur und ein Webportal.
Unterstützung für europäische E-Invoicing-Vorgaben
Die EU-Richtlinie zu E-Invoicing und öffentlichem Beschaffungswesen (2014/55/EU) gibt den Ländern die Möglichkeit, lokale Rechtsvorschriften einzuführen, die Lieferanten dazu verpflichten, elektronische Rechnungen an öffentliche Verwaltungen zu senden, mit dem Ziel, E-Invoicing zur vorherrschenden Rechnungsstellungsmethode in Europa zu machen. Durch diese Richtlinie müssen alle europäischen öffentlichen Verwaltungen in der Lage sein, Rechnungen in elektronischem Format von ihren Lieferanten zu akzeptieren.
Es zeichnet sich ein deutlicher Trend ab, da immer mehr europäische Regierungen E-Invoicing für B2B- oder B2C-Transaktionen vorschreiben, um die Effizienz bei der Erhebung der Mehrwertsteuer zu erhöhen und Steuerbetrug zu bekämpfen. Und die Anforderungen beim E-Invoicing entwickeln sich in vielen europäischen Ländern weiter, egal ob B2G, B2B oder B2C. Die Einhaltung dieser globalen E-Invoicing-Vorschriften ist ein zunehmend komplexer Prozess, den Esker erleichtern kann.
Esker unterstützt Unternehmen bei der Verarbeitung elektronischer Rechnungen in Übereinstimmung mit den einzigartigen Spezifikationen der europäischen Länder. Dazu gehören die Verarbeitung aller Formate (z. B. PDF, UBL, Facturae in Spanien, Fattura-PA in Italien, XRechnung in Deutschland usw.), die Kommunikation mit Plattformen (einschließlich PEPPOL), um elektronische Rechnungen mit Statusaktualisierungen zu versenden, und die Archivierung elektronischer Rechnungen, die mit den gesetzlichen Vorschriften konform ist.
Erfahren Sie mehr über das verpflichtende E-Invoicing in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Deutschland.
"Heute verfügen wir über eine vollständige Debitoren-Lösung, mit der wir Rechnungen in allen Formaten versenden können: Papier, PDF mit elektronischer Unterschrift und EDI an alle unsere Kunden, einschließlich derer im öffentlichen Sektor."
Einzigartige Vorteile von E-Invoicing für die Kreditorenbuchhaltung
Die Lieferantenseite ist beim E-Invoicing ebenso entscheidend sein wie die Kundenseite. Wenn es um die Auswahl einer Software-Lösung für das E-Invoicing geht, die eine sichere, kollaborative und hocheffektive E-Invoicing-Umgebung für die Kreditorenbuchhaltung unterstützen kann, verfügt Esker über die nötige Erfahrung, um die Aufgabe auf Anhieb richtig zu erledigen.
- Expertenunterstützung für Shared Services Center-Initiativen
- Anpassbare KPIs und mobile Überprüfungs- und Genehmigungsfunktionen
- Mehrsprachige Funktionen und vorlagenfreie Technologie
Wichtige Änderungen: E-Rechnungspflicht ab 2025
Die verpflichtende E-Rechnung tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und betrifft steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze. Unternehmen müssen ab diesem Datum in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Dabei müssen sie die europäische Norm EN 16931 erfüllen, der die Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmer, elektronische Rechnungen empfangen können. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls zur Pflicht, jedoch wird es Übergangsregelungen geben. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden, und andere elektronische Formate wie PDF sind nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem geringeren Umsatz dürfen bis Ende 2027 weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 wird die E-Rechnungspflicht auf alle Unternehmen im B2B-Bereich ausgeweitet.
Es gibt Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise. Zudem wird ein transaktionsbezogenes VAT-Meldesystem eingeführt, das jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Mit der E-Rechnung-Software von Esker ist Ihr Unternehmen bestens vorbereitet.
E-Rechnung FAQs
Was sind die Unterschiede zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD und XRechnung sind zwei Rechnungsformate für elektronische Rechnungen, die den europäischen Standard EN 16931 erfüllen. Beide Rechnungsformate bieten strukturierte Daten, die die Verarbeitung vereinfachen. ZUGFeRD kombiniert ein PDF-Dokument mit eingebetteten XML-Daten und ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet, da es sowohl für elektronische als auch für Papierabrechnungen verwendet werden kann. XRechnung hingegen ist ein rein XML-basiertes Format und wurde speziell für die Anforderungen des öffentlichen Sektors in Deutschland entwickelt. Es ist strikt auf die maschinelle Verarbeitung ausgerichtet und erfüllt die Anforderungen an die Interoperabilität im europäischen Raum.
Gilt auch für die E-Rechnung die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren?
Ja, für E-Rechnungen gilt die gleiche gesetzliche Aufbewahrungsfrist wie für Papierdokumente. In Deutschland beträgt diese Frist 10 Jahre. Unternehmen müssen sicherstellen, dass elektronische Rechnungen während dieser Zeit zugänglich und lesbar bleiben. Dies erfordert geeignete Archivierungssysteme, die die Integrität und Authentizität der Dokumente gewährleisten.
Wie unterstützt Esker bei der Einhaltung der E-Rechnungspflicht 2025?
Esker bietet eine umfassende Lösung für die Erstellung, den Versand und die Archivierung von strukturierten E-Rechnungen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit der Esker E-Rechnung-Software können Unternehmen sicherstellen, dass ihre strukturierten Rechnungen den europäischen Normen und den spezifischen Anforderungen der einzelnen Länder entsprechen. Darüber hinaus unterstützt Esker bei der Integration in bestehende ERP-Systeme, der Datenformatierung und der sicheren Übertragung, sodass Unternehmen auch nach dem 1. Januar 2025 rechtssicher und effizient arbeiten können.
In welchen Länder können E-Rechnungen mit Esker rechtskonform empfangen und gesendet werden?
Die Esker-Lösung für das E-Invoicing sorgt in über 60 Ländern weltweit für den rechtskonformen Versand und Empfang von E-Rechnungen, darunter in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und Malaysia. Die Lösung deckt alle relevanten E-Rechnungsformate wie XRechnung, ZUGFeRD, FatturaE, FatturaPA und weitere Formate, die konform zur europäischen Norm EN16931 sind. Darüber hinaus ist Esker ein PEPPOL Access Point.
Ist der Einsatz einer Cloud-Plattform für das E-Invoicing auch in Zukunft sinnvoll?
Ja, auch in Zukunft wird die Nutzung einer Cloud-Plattform für das E-Invoicing Vorteile bringen. Gerade für Unternehmen, die international tätig sind (entweder durch eigene Standorte in anderen Ländern oder durch internationalen Kunden- und Lieferantenbeziehungen) kann die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zu einer hohen Komplexität führen. Eine Cloud-Plattform für das E-Invoicing sorgt für eine spürbare Verminderung dieser Komplexität durch Konsolidierung der Rechnungsstellung und des Rechnungsempfangs an einer zentralen Stelle. Zudem wird auch die Einhaltung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen erleichtert, da diese rechtzeitig über die Cloud-Plattform abgebildet werden.
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