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E-Rechnung in Deutschland: Einführung schon in Sichtweite?

07/10/23
Peter Gatzen

ViDA bringt Schwung in die Debatte um die elektronische Rechnung

Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung gibt es in Deutschland bisher nur beim Rechnungsversand an öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene und in wenigen Bundesländern. Bei einer Einführung einer Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich war man hierzulande bisher eher zurückhaltend. Nun weht von europäischer Ebene frischer Wind in die Debatte.

ViDA: Eine neue EU-Richtline für die Mehrwertsteuersysteme in Europa

Mit dem Richtlinienvorschlag „VAT in the Digital Age“ (kurz: ViDA) gibt es eine neue Initiative durch die Europäische Union, die Mehrwertsteuersysteme in der EU zu harmonisieren und dabei digitale Verfahren in den Vordergrund zu stellen – dazu gehören neben dem E-Reporting (elektronische Meldung von mehrwertsteuerrelevanten Daten) auch das E-Invoicing, der elektronische Austausch von Rechnungen zwischen Lieferant und Kunde. Der Vorschlag zur Änderung der bestehenden Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG wurde bereits am 8. Dezember 2022 veröffentlicht. Die Umsetzung wird zum 1. Januar 2028 vorgeschlagen – ab diesem Zeitpunkt soll nach der Richtlinie eine digitale Meldepflicht (E-Reporting) geben, was auch die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung stark fördern dürfte. Bereits ab 1. Januar 2024 dürfen EU-Mitgliedsstaaten ViDA-konforme E-Rechnungspflichten einführen.

Umsetzung in Deutschland schon 2025?

ViDA hat die Diskussion um die Einführung der elektronischen Rechnung für den B2B-Bereich entfacht und stark beschleunigt. Seit einiger Zeit laufen im Bundesministerium der Finanzen Gespräche, wie die Umsetzung von statten gehen sollte. Dazu wurde auch schriftlich das Feedback von zahlreichen Wirtschaftsverbänden erbeten. Zur Diskussion steht eine Verpflichtung der elektronischen Rechnung ab dem 1.1.2025 – damit wäre die Deadline nicht mehr sehr weit in der Zukunft! Die Einführung des E-Reportings wird wohl für den 1.1.2028 angepeilt, genau zur bisher vorgeschlagenen ViDA-Frist.
Bis dahin ist natürlich noch einiges zu klären: Welche Formate und Plattform(en) werden genutzt? Gibt es ein bundesweit standardisiertes Vorgehen oder länderspezifische Regelungen? Werden Hybridformate wie ZUGFeRD zugelassen, um kleine und mittelständische Unternehmen nicht mit zusätzlichen Hürden bei der Einführung zu belasten?

Was Unternehmen jetzt bereits tun können

Eins steht fest: In der Zukunft wird es immer mehr Verpflichtungen zur Nutzung der E-Rechnung geben, auch in Deutschland. Bereits jetzt genügt der Blick in andere europäische Länder: Italien hat B2B-E-Invoicing längst zur Pflicht gemacht. Frankreich, Polen, Spanien und Belgien folgen im Jahr 2024. ViDA wird die Entwicklung weiter beschleunigen, sodass mit weiteren Gesetzesinitiativen in weiteren EU-Ländern zu rechnen ist. Auch weltweit geht der Trend klar in Richtung E-Rechnung.

Für Unternehmen bedeutet das, dass in Zukunft mehr Aufwand betrieben muss, um die diversen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Denn: Trotz Harmonisierung der europaweiten Systeme wird es nach wie vor zahlreiche länderspezifische Anforderungen geben. Besonders für international tätige Unternehmen ist es eine Herausforderung, mit den Änderungen Schritt zu halten und allen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Andersherum führt kein Weg an einer rechtzeitigen Implementierung vorbei, da sonst Rechnungen nicht mehr versendet und keine Umsätze realisiert werden. Unternehmen tun also gut daran, die Entwicklungen rechtzeitig zu antizipieren!

Mehr Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf unserer Homepage: Elektronische Rechnung. Welche Regelungen das E-Rechnungsmandat in Frankreich beinhaltet, lesen Sie in unserem eBook: Download

 

Foto: Christian Wiedinger, Unsplash

Author Bio

Peter Gatzen

Head of Marketing bei Esker Deutschland

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