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Elektronische Rechnung Einführung EU: Deutschland steht vor Veränderungen

07/10/23
Peter Gatzen

ViDA bringt Schwung in die Debatte um die elektronische Rechnung

In Deutschland gibt es bisher nur Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung beim Rechnungsversand an öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene und in wenigen Bundesländern. Eine Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich wurde bisher zurückhaltend behandelt. Doch nun bringt die europäische Ebene neuen Schwung in die Diskussion.

ViDA: Eine neue EU-Richtline für die Mehrwertsteuersysteme in Europa

Mit dem Richtlinienvorschlag „VAT in the Digital Age“ (ViDA) hat die Europäische Union eine Initiative gestartet, um die Mehrwertsteuersysteme in der EU zu harmonisieren und digitale Verfahren zu fördern. Dazu gehören das E-Reporting (elektronische Meldung von mehrwertsteuerrelevanten Daten) und das E-Invoicing, der elektronische Austausch von Rechnungen zwischen Lieferant und Kunde. Der Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG wurde am 8. Dezember 2022 veröffentlicht. Die Umsetzung ist für den 1. Januar 2028 geplant, ab diesem Zeitpunkt soll eine digitale Meldepflicht (E-Reporting) gelten, was die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung fördern wird. Bereits ab dem 1. Januar 2024 dürfen EU-Mitgliedsstaaten ViDA-konforme E-Rechnungspflichten einführen.

Umsetzung in Deutschland schon 2025?

ViDA hat die Diskussion um die Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich beschleunigt. Im Bundesministerium der Finanzen laufen Gespräche zur Umsetzung, und es wurde Feedback von Wirtschaftsverbänden eingeholt. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar 2025 wird diskutiert. Die Einführung des E-Reportings ist für den 1. Januar 2028 geplant, entsprechend der ViDA-Frist. Bis dahin müssen Fragen zu Formaten, Plattformen und möglichen länderspezifischen Regelungen geklärt werden. Auch die Zulassung von Hybridformaten wie ZUGFeRD, um kleine und mittelständische Unternehmen nicht zu belasten, steht zur Diskussion.

Was Unternehmen jetzt bereits tun können

Eins steht fest: In der Zukunft wird es immer mehr Verpflichtungen zur Nutzung der E-Rechnung geben, auch in Deutschland. Bereits jetzt genügt der Blick in andere europäische Länder: Italien hat B2B-E-Invoicing längst zur Pflicht gemacht. Frankreich, Polen, Spanien und Belgien folgen im Jahr 2024. ViDA wird die Entwicklung weiter beschleunigen, sodass mit weiteren Gesetzesinitiativen in weiteren EU-Ländern zu rechnen ist. Auch weltweit geht der Trend klar in Richtung E-Rechnung.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf die Erfüllung diverser gesetzlicher Anforderungen vorbereiten müssen. Trotz der Harmonisierung der Systeme wird es weiterhin länderspezifische Anforderungen geben. Besonders für international tätige Unternehmen ist es eine Herausforderung, mit den Änderungen Schritt zu halten. Eine rechtzeitige Implementierung ist unerlässlich, um weiterhin Rechnungen versenden und Umsätze realisieren zu können. Unternehmen sollten die Entwicklungen daher frühzeitig antizipieren.

Mehr Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf unserer Homepage: Elektronische Rechnung. Welche Regelungen das E-Rechnungsmandat in Frankreich beinhaltet, lesen Sie in unserem eBook: Download

 

Foto: Christian Wiedinger, Unsplash

Author Bio

Peter Gatzen

Head of Marketing bei Esker Deutschland

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