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B2B: Die E-Rechnung wird in Deutschland zur Pflicht

03/26/24
Peter Gatzen

Dieser Text wurde zuletzt am 26.07.2024 aktualisiert

Am Freitag, den 22.03.2024, hat das Wachstumschancengesetz den Bundesrat passiert. Neben zahlreichen anderen Maßnahmen sieht das Gesetzespaket auch eine verpflichtende Nutzung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich vor: Die E-Rechnung wird in Deutschland zur Pflicht! Damit geht Deutschland einen großen (und wichtigen) Schritt bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und sagt gleichzeitig der Mehrwertsteuerlücke den Kampf an - nach Schätzungen der Bundesregierung und der EU entgeht dem deutschen Fiskus aktuell ein zweistelliger Milliardenbetrag.

Ab wann gilt die Verpflichtung für die elektronische Rechnungsstellung?

Der Abschied von der Papierrechnung wird in mehreren Schritten vollzogen:

  • Bereits ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen
  • Ab 1. Januar 2027 müssen elektronische Rechnungen versendet werden, Ausnahmen gibt es für Unternehmen, deren Jahresumsatz 800.000 € nicht übersteigt
  • Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen die E-Rechnung nutzen

Ausnahmen gibt es für Fahrtscheine und Käufe unter 250 €. Konsumentenrechnungen (B2C) sind generell von der Verpflichtung ausgenommen. Wichtig: Bestehende EDI-Verbindungen, die den neuen Regelungen nicht entsprechen, dürfen ebenfalls noch bis 31. Dezember 2027 weiter genutzt werden.

Welche Formate sind für die elektronischen Rechnungen erlaubt?

Der Gesetzgeber wird hier vor allem auf die bereits etablierten Formate aus dem B2G-Umfeld setzen: XRechnung und ZUGFeRD. Beide Formate werden bereits von vielen Unternehmen genutzt und sind konform zur europäischen Norm EN 16931. Die Nutzung weiterer Formate, die der Norm entsprechen, ist ebenfalls erlaubt. In bilateraler Absprache zwischen Rechnungssteller und -empfänger können auch andere strukturierte Formate genutzt werden, solange sie einen der Norm entsprechenden Datensatz beinhalten.

Papier- und PDF-Rechnungen entsprechen natürlich nicht mehr den neuen Regularien.

Gibt es eine zentrale Plattform, über die die E-Rechnungen ausgetauscht werden müssen?

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht keine zentrale Plattform für den Austausch der elektronischen Rechnungen vor. Damit können, wie aus dem alltäglichen Wirtschaftsverkehr gewohnt, E-Invoicing-Provider und -Netzwerke für den Rechnungsdatenaustausch genutzt werden. Für den Empfang und Versand kann auch die E-Mail genutzt werden, ebenso ist die Nutzung bereits etablierter Netzwerke, wie PEPPOL, möglich. Ebenso wie beim Format sollen Sender und Empfänger bilaterale Absprachen treffen, wie Rechnungen übermittelt und empfangen werden sollen.

Wie geht’s weiter mit der E-Rechnung?

Aktuell befindet sich ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums im Entwurf, die Veröffentlichung wird für den Oktober erwartet. Das Schreiben wird weitere Informationen zur E-Rechnung und ihrer Nutzung ab 2025 enthalten. Unternehmen sollten jetzt schon intern prüfen, ob sie im Rechnungseingang bereit für die E-Rechnung sind - falls nicht, sollten bereits jetzt die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden, um für das Jahr 2025 gewappnet zu sein. Denn eins ist klar: Der Weg für die flächendeckende Nutzung der E-Rechnung ist jetzt frei!

Author Bio

Peter Gatzen

Head of Marketing bei Esker Deutschland

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