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B2B: Die E-Rechnung wird in Deutschland zur Pflicht

03/26/24
Peter Gatzen

Am vergangenen Freitag (22.03.2024) hat das Wachstumschancengesetz den Bundesrat passiert. Neben zahlreichen anderen Maßnahmen sieht das Gesetzespaket auch eine verpflichtende Nutzung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich vor: Die E-Rechnung wird in Deutschland zur Pflicht! Damit geht Deutschland einen großen (und wichtigen) Schritt bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und sagt gleichzeitig der Mehrwertsteuerlücke den Kampf an - nach Schätzungen der Bundesregierung und der EU entgeht dem deutschen Fiskus aktuell ein zweistelliger Milliardenbetrag.

Ab wann gilt die Verpflichtung für die elektronische Rechnungsstellung?

Der Abschied von der Papierrechnung wird in mehreren Schritten vollzogen:

  • Bereits ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen
  • Ab 1. Januar 2027 müssen elektronische Rechnungen versendet werden, Ausnahmen gibt es für Unternehmen, deren Jahresumsatz 800.000 € nicht übersteigt
  • Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen die E-Rechnung nutzen

Ausnahmen gibt es für Fahrtscheine und Käufe unter 250 €. Konsumentenrechnungen (B2C) sind generell von der Verpflichtung ausgenommen. Wichtig: Bestehende EDI-Verbindungen, die den neuen Regelungen nicht entsprechen, dürfen ebenfalls noch bis 31. Dezember 2027 weiter genutzt werden.

Welche Formate sind für die elektronischen Rechnungen erlaubt?

Der Gesetzgeber wird hier vor allem auf die bereits etablierten Formate aus dem B2G-Umfeld setzen: XRechnung und ZUGFeRD. Beide Formate werden bereits von vielen Unternehmen genutzt und sind konform zur europäischen Norm EN 16931. Möglicherweise wird die Nutzung weiterer Formate, die dieser Norm entsprechen, ebenfalls erlaubt.

Weitere strukturierte Formate wie EDIFACT können nur noch bis zur oben genannten Frist genutzt werden - danach sind sie für den Rechnungsverkehr nicht mehr nutzbar. Papier- und PDF-Rechnungen entsprechen natürlich ebenfalls nicht mehr den neuen Regularien.

Gibt es eine zentrale Plattform, über die die E-Rechnungen ausgetauscht werden müssen?

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht keine zentrale Plattform für den Austausch der elektronischen Rechnungen vor. Damit können, wie aus dem alltäglichen Wirtschaftsverkehr gewohnt, E-Invoicing-Provider und -Netzwerke für den Rechnungsdatenaustausch genutzt werden.

Wie geht’s weiter mit der E-Rechnung?

Für die weiteren Spezifikationen der E-Rechnungspflicht gilt es, auf die gesetzlichen Verordnungen zu warten, die im weiteren Zeitablauf von den zuständigen Stellen erarbeitet werden. Unternehmen sollten jetzt schon intern prüfen, ob sie im Rechnungseingang bereit für die E-Rechnung sind - falls nicht, sollten bereits jetzt die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden, um für das Jahr 2025 gewappnet zu sein. Denn eins ist klar: Der Weg für die flächendeckende Nutzung der E-Rechnung ist jetzt frei!

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Peter Gatzen

Head of Marketing bei Esker Deutschland

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