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Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für den B2B-Handel in Spanien

07/12/23
Peter Gatzen

Spanien gehört zu den europäischen Ländern, in denen die obligatorische Nutzung der elektronischen Rechnung im B2B bereits beschlossene Sache ist. Anders als beispielsweise in Polen und Frankreich gibt es jedoch noch keine festen Deadlines und auch über weitere Details der Umsetzung wird noch beraten. Wir geben eine Übersicht zum aktuellen Stand der Dinge.
 

E-Rechnung in Spanien: Gesetz aus dem September 2022

Bereits im September des letzten Jahres wurde das Gesetz „Crea y crece“ beschlossen, welches im Dezember in seiner jetzigen Fassung veröffentlicht wurde. Neben vielen anderen Aspekten zur Modernisierung und Digitalisierung in Spanien sieht das Gesetz auch die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für den B2B-Bereich vor. Im B2G gibt es bereits seit 2015 Verpflichtungen zur Nutzung der E-Rechnung, nun werden die Verpflichtungen ausgeweitet. „Crea y Crece“ setzte eine Frist von 6 Monaten ab der Veröffentlichung, um einen Entwurf für die Umsetzung der Verpflichtung zu erstellen.

Mitte Juni, also noch in der gesetzten Frist, wurde durch das spanische Wirtschaftsministerium der entsprechende Entwurf veröffentlicht. Dieser konnte bis einschließlich 10. Juli von Unternehmen und anderen beteiligten Organisationen kommentiert werden. Der Beschluss durch das spanische Parlament und der königliche Erlass, durch den ein Gesetz pro forma bestätigt werden muss, stehen also noch aus.
 

Einführung & Formate der E-Rechnung in Spanien

Es ist eine zweistufige Einführung vorgesehen. Ein Jahr nach dem endgültigen Erlass müssen Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro erwirtschaften, die E-Rechnung verbindlich einführen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 8 Millionen Euro müssen zwei Jahre nach dem Stichtag elektronische Rechnungen nutzen.

Es wird eine zentrale Plattform geben, an die die Rechnungen gesendet werden müssen. Entweder geschieht das durch die Unternehmen selbst oder über zertifizierte Dienstleister. Als Formate sind UBL, CII, EDIFACT & FacturaE-B2B (eine Anpassung des bekannten FacturaE-B2G) vorgesehen, wobei nach die zentrale Plattform nach aktuellem Stand lediglich die FacturaE-B2B akzeptieren wird. Bei der Nutzung von zertifizierten Dienstleistern können Unternehmen also wahrscheinlich untereinander zum Beispiel EDIFACT nutzen, die Dienstleister senden aber des Weiteren eine Rechnungskopie im FacturaE-B2B an die zentrale, staatliche Plattform. Ob die zentrale Plattform auch andere Formate akzeptiert, steht noch nicht endgültig fest. Alle Rechnung müssen signiert werden.
 

Archivierung, Zahlungsziele & Statusmeldungen der elektronischen Rechnung in Spanien

Die Empfänger müssen 4 Jahre Zugriff auf die Rechnungen haben, haben die Rechnungen Vertragscharakter, sind es sogar 6 Jahre. Die Zahlungsziele für den B2B-Bereich sollen standardmäßig auf 60 Tage festgelegt werden, um die Zahlungsmoral der Wirtschaftsteilnehmenden insgesamt zu verbessern.

In einem weiteren Schritt sollen auch Statusmeldungen eingeführt und teilweise verpflichtend gemacht werden. Hierbei gilt allerdings eine andere Größenunterscheidung. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 4 Millionen Euro müssen die obligatorischen Statusmeldungen spätestens 3 Jahre nach dem endgültigen Erlass einführen, Unternehmen unterhalb dieser Grenze nach vier Jahren. Die obligatorisch werdenden Statusmeldungen sind Erhalt oder Verweigerung der Rechnung, voraussichtliche Zahlung und Zahlungsbestätigung.

Halten sich Unternehmen nicht an die Pflichten, handelt es sich nach spanischem Recht um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Verwarnung, aber auch mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

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(Stand 11.07.2023)

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Peter Gatzen

Head of Marketing bei Esker Deutschland

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